Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49057
OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20 (https://dejure.org/2021,49057)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.2021 - 11 LB 231/20 (https://dejure.org/2021,49057)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 11 LB 231/20 (https://dejure.org/2021,49057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Polizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung eines Banner Drops im Rahmen einer Versammlung in Lüneburg waren rechtmäßig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Insofern ist auch zu prüfen, ob das Selbstbestimmungsrecht unter hinreichender Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit ausgeübt worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - juris Rn. 63).

    Maßgeblich sind dabei stets die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschl. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - juris Rn. 64).

    Wichtige Abwägungselemente sind unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, evtl. Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit evtl. verhinderter Anliegen, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - juris Rn. 64, m.w.N.).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 - juris Rn. 9; HessVGH, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 40, m.w.N.).

    Insbesondere gewährt sie dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit - wie beispielsweise Privatgrundstücke - nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 69; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

    Demgegenüber gehört der öffentliche Straßenraum grundsätzlich zu den Orten, an denen ein allgemeiner öffentlicher Verkehr eröffnet ist (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 66 ff., m.w.N.).

    Vor allem innerörtliche Straßen werden heute als Stätten des Informations- und Meinungsaustausches sowie der Pflege menschlicher Kontakte angesehen (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 67; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

  • BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 980/13

    Protestveranstaltung auf einem Friedhof kann von der Versammlungsfreiheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner von der Klägerin angeführten Entscheidung ausgeführt hat, sind die Normen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts unter Beachtung der Wertentscheidungen der Grundrechte auszulegen und anzuwenden, so dass bei einer Entscheidung über eine Ordnungswidrigkeit bei Rechtsverstößen der Versammlungsteilnehmer deren grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit zu beachten ist (Beschl. v. 20.6.2014 - 1 BvR 980/13 - juris Rn. 24).

    Dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt, die grundrechtsbeschränkenden Gesetze im Lichte der grundlegenden Bedeutung von Art. 8 Abs. 1 GG auszulegen und Maßnahmen auf das zu beschränken sind, was zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2014 - 1 BvR 980/13 - juris Rn. 24), führt entgegen der Auffassung der Klägerin ebenfalls nicht dazu, im vorliegenden Fall von vornherein das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und damit der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 NVersG zu verneinen.

    Dabei kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09 - juris Rn. 32 u. Beschl. v. 20.6.2014 - 1 BvR 980/13 - juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19

    Praktische Konkordanz; private Straße; Straßenraum; Versammlungsfreiheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 40, m.w.N.).

    Insbesondere gewährt sie dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit - wie beispielsweise Privatgrundstücke - nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 69; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

    Vor allem innerörtliche Straßen werden heute als Stätten des Informations- und Meinungsaustausches sowie der Pflege menschlicher Kontakte angesehen (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 67; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

  • BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08

    Bayerisches Versammlungsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Ihre sich aus der Versammlungsfreiheit ergebenden Rechte sind in spezifischer Weise miteinander verschränkt (BVerfG, Beschl. v. 17.2.2009 - 1 BvR 2492/08 - juris Rn. 109).

    Umgekehrt sind die Rechte des Veranstalters durch die Rechte und Pflichten des Versammlungsleiters und der Teilnehmer bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 17.2.2009 - 1 BvR 2492/08 - juris Rn. 109).

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 11 ME 126/21

    Abwägung; Autobahn; Bundesautobahn; Demonstration; Fahrrad; Fahrraddemonstration;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Rechtsgüterkollisionen können im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen ausgeglichen werden (st. Senatsrspr., siehe z.B. Beschl. v. 19.2.2021 - 11 ME 34/21 - juris Rn. 7 und Beschl. v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 - juris Rn. 9).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 - juris Rn. 9; HessVGH, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Weiter sind auch Spontanversammlungen von der Versammlungsfreiheit erfasst (BVerfG, Beschl. v.14.5.1984 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 - juris Rn. 73).

    Das setzt nachweisbare Tatsachen als Grundlage der Gefahrenprognose voraus; bloße Vermutungen reichen nicht (BVerfG, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 - juris Rn. 27; siehe auch: BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - juris Rn. 20; BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 - juris Rn. 80).

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Der Veranstalter einer Versammlung hat nicht nur das Organisationsrecht, sondern ihm steht neben den Teilnehmern auch die Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.2001 - 1 BvQ 9/01 - juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 30.10.2020 - 2 B 2655/20

    Fahrrad-Demonstration von FridaysForFuture darf nicht auf der Autobahn A49

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 4.6.2021 - 11 ME 126/21 - juris Rn. 9; HessVGH, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5).
  • VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13

    Auflösung; Feststellungsinteresse; Klagebefugnis; Unterbindung; Versammlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
    Für die Bewertung, ob eine (eigene) Versammlung vorliegt, kommt es - anders als beim Gefahrenbegriff - nicht auf die ex-ante Sicht der handelnden Polizisten an, sondern maßgebend sind allein die objektiven Gegebenheiten (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 30.7.2014 - 5 A 87/13 - juris Rn. 38).
  • VG Aachen, 22.07.2009 - 6 K 2197/08

    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; Beschränkung einer als

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

  • BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei

  • VGH Hessen, 31.07.2008 - 6 B 1629/08

    Zulassung einer Fahrraddemonstration auf einer Bundesautobahn

  • BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2020 - 11 LB 464/18

    Identitätsfeststellung; Kontrollstelle; Kontrollstelle, mobile; Pfefferspray;

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LC 84/20

    Banner Drop; Klagebefugnis; Kletteraktion; Kletterpartner; Versammlung

  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - 4 A 533/13

    Erledigung vor Klageerhebung, Fortsetzungsfeststellungsklage,

  • OVG Bremen, 27.03.1990 - 1 BA 18/89

    Demonstrationszug; Videoaufnahmen; Fotoaufnahme; Versammlungsfreiheit;

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 11 ME 34/21

    Aufzug; Beschränkung, versammlungsrechtliche; Corona-Virus; Infektionsschutz;

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LC 84/20

    Banner Drop; Klagebefugnis; Kletteraktion; Kletterpartner; Versammlung

    Um 18.41 Uhr bemerkten polizeiliche Einsatzkräfte, dass der Kläger und eine Kletterpartnerin, die Klägerin in dem Verfahren 11 LB 231/20, in der Bardowicker Straße in Höhe des Hauses Nr. F. auf gegenüberliegenden Straßenseiten Bäume erkletterten.

    Der Senat hat dazu in seinem im Verfahren der Kletterpartnerin ergangenen Urteil vom 3. Dezember 2021 - 11 LB 231/20 - Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 273/21

    Anvertraut; Sozialdaten; Sozialdatenschutz; Sozialgeheimnis;

    Wenn und soweit sich die Kurzfristigkeit der Maßnahme aus der Eigenart der Maßnahme selbst ergibt und der Betroffene gerade aufgrund dieser Kurzfristigkeit ansonsten keinen Rechtsschutz erlangen kann, verlangt das Gebot des effektiven Rechtsschutzes, dass der Betroffene die ihn belastende Maßnahme unabhängig von der Schwere des damit verbundenen Rechtseingriffs in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 20/12 - juris Rn. 22 ff.; BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 38/12 - juris Rn. 20 f.; BVerwG, Urt. v. 23.1.2008 - 6 A 1/07 - juris Rn. 26; Senatsurt. v. 2.12.2021 - 11 LB 231/20 - juris Rn. 28 u. v. 14.1.2020 - 11 LB 464/18 - juris Rn. 27; SächsOVG, Urt. v. 27.1.2015 - 4 A 533/13 - juris Rn. 29; OVG B-Stadt, Urt. v. 27.3.1990 - 1 BA 18/89 - juris Rn. 44; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 113 Rn. 145; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 122; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 282, jeweils m.w.N.).
  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 182/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung [vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris] für Anfechtungsklagen (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht auf die vorgenannten Fälle gewichtiger Grundrechtseingriffe beschränkt, sondern sogar der Auffassung ist, die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlange, dass der Betroffene jeden Eingriff in eine Rechtsposition in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen könne, wenn sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergebe, ist das auf das Normenkontrollverfahren nicht übertragbar.
  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 2 C 31/22

    Nachträgliche Normenkontrolle; 2G-Plus-Regelung während der Corona-Pandemie für

    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 (zur Abschiebungshaft)] Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung [vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris] für Anfechtungsklagen (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht auf die vorgenannten Fälle gewichtiger Grundrechtseingriffe beschränkt, sondern sogar der Auffassung ist, die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlange, dass der Betroffene jeden Eingriff in eine Rechtsposition in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen könne, wenn sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergebe, ist das auf das Normenkontrollverfahren nicht übertragbar.
  • OVG Saarland, 31.03.2022 - 2 C 317/20

    Nachträgliche Normenkontrolle: Schließung von Fitness-Studios durch Corona-VO

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung [vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris] für Anfechtungsklagen (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht auf die vorgenannten Fälle gewichtiger Grundrechtseingriffe beschränkt, sondern sogar der Auffassung ist, die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlange, dass der Betroffene jeden Eingriff in eine Rechtsposition in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen könne, wenn sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergebe, ist das auf das Normenkontrollverfahren nicht übertragbar.
  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20

    Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen;

    Eine Ausweitung dieser Fallgruppe auf jede sich typischerweise schnell erledigende Beeinträchtigung in eine Rechtsposition unabhängig von der Intensität des Grundrechtseingriffs ist aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes letztlich nicht geboten (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2021 - 5 A 2000/20 -, juris Rn. 59 ff.; a.A. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 20/12 -, juris Rn. 22 ff., und - 8 C 38/12 -, Rn. 20 f.; OVG Nds, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 11 LB 231/20 -, juris Rn. 28; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 41. EL Juli 2021, VwGO § 113 Rn. 143, 144).
  • VG Gelsenkirchen, 25.10.2022 - 14 K 11034/17

    Versammlung Gefahr Ausschluss Absonderung Privatgelände Verkehrsfläche

    vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 11 LB 231/20 -, juris Rn. 36 unter Verweis auf: BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 -, juris Rn. 53, und vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 -, juris Rn. 11 f.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 32; zum sog. "Banner Drop" vgl.: OVG Niedersachsen, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 11 LB 231/20 -, juris Rn. 35; VG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 A 87/13 -, juris unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Mai 2006 - OVG 1 B 4.05 -, juris, Rn. 29; Dietel/Gintzel/Kniesel, VersG, 18. Auflage 2019, Teil I Rn. 164; Ridder/Breitenbach/Deiseroth, 2. Auflage 2020, Teil II Rn. 79.

  • OVG Saarland, 15.09.2022 - 2 C 140/20

    Auf nachträglicher Feststellung der Unwirksamkeit von CoronaVV SL 2020 § 5 Abs 4

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung [vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris] für Anfechtungsklagen (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht auf die vorgenannten Fälle gewichtiger Grundrechtseingriffe beschränkt, sondern sogar der Auffassung ist, die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlange, dass der Betroffene jeden Eingriff in eine Rechtsposition in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen könne, wenn sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergebe, ist das auf das Normenkontrollverfahren nicht übertragbar.
  • VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21

    Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen

    Eine Ausweitung dieser Fallgruppe auf jede sich typischerweise schnell erledigende Beeinträchtigung in eine Rechtsposition unabhängig von der Intensität des Grundrechtseingriffs ist aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes letztlich nicht geboten (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2021 - 5 A 2000/20 -, juris Rn. 59 ff.; a.A. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 20/12 -, juris Rn. 22 ff., und - 8 C 38/12 -, Rn. 20 f.; OVG Nds, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 11 LB 231/20 -, juris Rn. 28; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: 41. EL Juli 2021, VwGO § 113 Rn. 143, 144).
  • OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21

    Corona-Krise; Geschäftsschließungen; Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung [vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris] für Anfechtungsklagen (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht auf die vorgenannten Fälle gewichtiger Grundrechtseingriffe beschränkt, sondern sogar der Auffassung ist, die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlange, dass der Betroffene jeden Eingriff in eine Rechtsposition in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen könne, wenn sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergebe, ist das auf das Normenkontrollverfahren nicht übertragbar.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 11 PA 384/21

    Anhörung; Aufenthaltsverbot; Erforderlichkeit; Feststellungsinteresse;

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 10 ZB 21.2758

    Kostenbescheid für einen Polizei- und Feuereinsatz

  • VG Weimar, 25.10.2023 - 8 K 480/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Maskentragepflicht in der Schule während der

  • VG Augsburg, 06.05.2022 - Au 8 S 22.1084

    Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflagen zum Beklettern von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht